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Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) 2025: Das Ende der Cookie-Banner? Alles zu den neuen Datenschutz-Regeln und was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen!

Published at Feb 22, 2025


Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) 2025: Was sich für Webseitenbetreiber und Nutzer ändert

Am 1. April 2025 tritt die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) in Kraft. Ihr Ziel ist es, die lästigen Cookie-Banner auf Webseiten überflüssig zu machen. Doch wird das wirklich passieren? Oder bleiben die nervigen Banner weiterhin bestehen?

Bisher müssen Nutzer bei fast jedem Webseitenbesuch individuell ihre Einwilligung zur Datennutzung geben. Die neue EinwV bietet eine Alternative: Zukünftig können Nutzer ihre Datenschutzpräferenzen zentral über einen Einwilligungsverwaltungsdienst (EVD) festlegen, sodass ihre Entscheidung automatisch für alle teilnehmenden Webseiten gilt.

Doch was bedeutet das für Webseitenbetreiber? Sind Anpassungen notwendig? Welche Vorteile bringt das neue System? Und gibt es weiterhin rechtliche Grauzonen?

In diesem Artikel klären wir, welche Änderungen auf dich zukommen und wie du deine Webseite darauf vorbereiten kannst.


Was ändert sich mit der EinwV?

Zentrale Verwaltung statt individueller Banner

Bisher war jede Webseite selbst dafür verantwortlich, eine Einwilligung für Cookies und Tracking-Technologien einzuholen. Das führte dazu, dass Nutzer ständig aufs Neue entscheiden mussten, ob sie Cookies akzeptieren oder ablehnen möchten.

Die EinwV führt ein zentrales Einwilligungsmanagement ein. Nutzer können ihre Datenschutzeinstellungen einmalig über anerkannte Einwilligungsverwaltungsdienste (EVD) speichern. Webseiten, die diesen Standard unterstützen, müssen sich dann automatisch an diese Einstellungen halten.

Vorteil: Keine ständigen Pop-ups mehr – der Nutzer behält die Kontrolle über seine Daten mit einer einzigen zentralen Einstellung.

Herausforderung: Noch gibt es keine offiziellen EVDs, die Webseitenbetreiber sofort nutzen können. Die EinwV schreibt lediglich vor, dass solche Lösungen geschaffen werden sollen.

*Quelle:** Bundesregierung zur EinwV


Was müssen Webseitenbetreiber jetzt tun?

Solange es noch keine zertifizierten Einwilligungsverwaltungsdienste gibt, bleiben Webseitenbetreiber verpflichtet, weiterhin Cookie-Banner zu nutzen.

Doch es gibt klare Anforderungen an bestehende Banner, die auch nach dem 1. April 2025 gelten:

  • Gleichwertige Darstellung von „Akzeptieren“ und „Ablehnen“
  • Keine voreingestellten Einwilligungen für nicht-essenzielle Cookies
  • Klare und verständliche Informationen über die Datenverarbeitung
  • Einfache Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung

Quelle: Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen zur EinwV


Wer ist von der EinwV betroffen?

  • Webseitenbetreiber: Wer Cookies oder Tracking-Tools nutzt, muss sich künftig auf neue Lösungen einstellen.
  • Unternehmen mit Online-Diensten: Insbesondere Unternehmen mit personalisierter Werbung und Analytics müssen sich frühzeitig vorbereiten.
  • Nutzer: Sie erhalten mehr Kontrolle über ihre Daten – müssen aber aktiv einen Einwilligungsverwaltungsdienst nutzen.

Achtung: Die Nutzung der neuen zentralen Verwaltung bleibt freiwillig. Webseitenbetreiber können weiterhin auf herkömmliche Cookie-Banner setzen, müssen jedoch langfristig mit gesetzlichen Anpassungen rechnen.


Wie könnte die Zukunft der Cookie-Banner aussehen?

  • Kurzfristig: Webseitenbetreiber müssen weiterhin Cookie-Banner nutzen.
  • Mittelfristig: Die ersten zertifizierten Einwilligungsverwaltungsdienste (EVDs) werden verfügbar sein.
  • Langfristig: Je mehr Webseiten sich für die zentrale Verwaltung entscheiden, desto weniger Cookie-Banner wird es geben.

Quelle: Onlinehändler-News zur Cookie-Banner-Regelung


Fazit: Jetzt vorbereiten und flexibel bleiben

Die Einwilligungsverwaltungsverordnung bringt die Chance, das Nutzererlebnis zu verbessern und den Datenschutz zu optimieren. Doch für Webseitenbetreiber bleibt vorerst alles beim Alten: Cookie-Banner bleiben weiterhin notwendig, solange es keine anerkannten zentralen Verwaltungsdienste gibt.

Webseitenbetreiber sollten jetzt:

  • Ihre Cookie-Banner anpassen, um den neuen Transparenzvorgaben gerecht zu werden
  • Prüfen, welche Tracking-Technologien genutzt werden
  • Sich auf eine künftige Integration eines Einwilligungsverwaltungsdienstes vorbereiten

Wer frühzeitig eine flexible Lösung implementiert, kann problemlos auf neue Systeme umsteigen, sobald diese verbindlich werden.


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Foto von Melloo auf Unsplash



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