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Lkw-Maut ab Juli 2024 bereits ab 3,5 Tonnen: Handwerker-Ausnahmeregelung jetzt anmelden – So geht's!

Published at Mär 15, 2024


Ab Juli 2024 wird die Lkw-Maut bereits ab 3,5 Tonnen gelten, doch für Handwerker gibt es eine Ausnahme. Betriebe, die unter diese Regelung fallen, haben jetzt die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge schon im Voraus auf der Website von Toll Collect zu registrieren.

Handwerker-Ausnahmeregelung: Was gilt es zu beachten?

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen gelten. Allerdings sind Handwerkerfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit, gemäß der sogenannten "Handwerkerausnahme".

Wie können Handwerker ihre Fahrzeuge anmelden?

Ab sofort können Handwerker auf der Website von Toll Collect ihre Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen anmelden, die unter die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme fallen. Diese frühzeitige Registrierung ermöglicht es, Mautkontrollen entsprechend auszurichten und Verfahren zu minimieren, so das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Erforderliche Nachweise für die Handwerkerausnahme

Bei Mautkontrollen ist es erforderlich, nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweise können beispielsweise die Handwerks-/Gewerbekarte, Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge dienen. Diese müssen in deutscher Sprache oder mit deutschsprachiger Übersetzung vorgelegt werden.

Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind. Ebenfalls gilt die Ausnahme, wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Die Handwerkerausnahme gilt für alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Zudem gilt die Ausnahme auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Wann fällt die Maut an?

Die Mautpflicht entfällt, wenn industriell gefertigte Güter ausgeliefert werden. Die Handwerkerausnahme gilt außerdem nicht für gewerbliche Transporte für Dritte, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb.

Empfehlung von Toll Collect

Falls die Fahrzeuge nicht regelmäßig unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind, empfiehlt Toll Collect den Einbau eines Fahrzeuggeräts (On-Board-Unit oder kurz OBU). Diese OBU kann je nach Bedarf ein- oder ausgeschaltet werden.

Verpassen Sie nicht die Möglichkeit, Ihre Handwerkerfahrzeuge rechtzeitig zu registrieren, um von der Ausnahmeregelung zu profitieren und mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Für weitere Informationen und zur Fahrzeuganmeldung besuchen Sie die offizielle Website von Toll Collect. Sie können auch das Bundesamt für Logistik und Mobilität für weitere Details kontaktieren.

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Bleiben Sie informiert und auf dem neuesten Stand der Entwicklungen im Bereich der Lkw-Maut und Handwerker-Ausnahmeregelungen!


Foto von Anvesh Reddy auf Unsplash



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